Die Reaktivierung einer gelöschten Limited gehört in kompetente Hände!
Möglicherweise haben Sie diese Seite aufgerufen, da Sie vom zuständigen Finanz- oder Grundbuchamt angeschrieben wurden, dass Ihre Gesellschaft in England nicht mehr existiert weil sie vom englischen Handelsregister von Amts wegen gelöscht wurde.
Weitere Informationen über die Ursache und Folgen der Zwangslöschung erhalten Sie wenn Sie hier klicken.
Wollen Sie Ihre Limited reaktivieren?
Als erfahrener Dienstleister, betreut interlimited alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Reaktivierung Ihres Unternehmens.
4 - 16 Wochen beträgt die durchschnittlich Frist zur Widerherstellung!
Eine bereits gelöschte Limited-Gesellschaft kann somit binnen einer kurzen Frist wiederhergestellt werden.
interlimited kann für Sie die Reaktivierung für € 720,00 übernehmen. Unser Angebot beinhaltet
- wir beantragen für Sie umgehend das frist- und formgerechte Wiederherstellungs-Verfahren bei den zuständigen Stellen (Handelsregister, Finanzamt, etc)
- wir übernehmen für Sie die entsprechende Kommunikation mit dem englischen Handelsregister (Companies House) und dem englischen Schatzamt
- Ermittlung der angefallenen Verzugsstrafen - falls zutreffend
- die Ausstellung einer Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt, Handelsregister und/oder auch beim Grundbuchamt, die belegt, dass die Reaktivierung der Gesellschaft initiiert wurde
- die Begleichung der Antragsgebühren und Auslagen an das Schatzamt zur Erlangung der Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie an das Companies House
- die Erstellung von bis zu zwei Jahresstatusberichten
- die Konvertierung von bis zu zwei Jahresbilanzen oder die Erstellung von zwei Nullbilanzen
- Abberufung des vorherigen Verwaltungssekretärs und Neubestellung - falls erforderlich
- Wechsel des Verwaltungssitzes (Registered Office) - falls erforderlich
- vollständige Aktualisierung des englischen Handelsregisters
Sollte die Gesellschaft mangels Abgabe einer oder mehrerer Jahres- oder Nullbilanzen zwangsgelöscht worden sein, dann fallen entsprechende Strafzahlungen an das Companies House an. Die genaue Höhe der Strafen ermitteln wir im Rahmen unserer geschilderten Leistungen.
Die Gesellschaft kann nur wiederhergestellt werden, wenn alle Strafen vollständige an das Companies House beglichen sind. Strafzahlungen sind explizit gesondert zu begleichen und sind nicht in unserem Angebotspreis beinhaltet.
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus und geben Sie einen Rückruf-Termin an. Wir setzen uns schnellstens mit Ihnen in Verbindung!