Niederlassungs-Paket
Das Niederlassungs-Paket beinhaltet die Gründung Ihrer Limited Company in England und die anschließende Eintragung einer Zweigniederlassung in Deutschland.
Soweit im Einzelfall eine Rechtsberatung erforderlich ist, wird diese Rechtsberatung durch unseren Partneranwalt vorgenommen.
| ⇒ | Vorprüfung aller Gründungs-Parameter, insbesondere Prüfung, Verfügbarkeit und Registrierfähigkeit des Firmennamens. |
| ⇒ | Aufbereitung des standardisierten Gesellschaftsvertrag (Memorandums) einschließlich Satzung (Articles). |
| ⇒ | Aufbereitung der Gründungsanträge. |
| ⇒ | Gründung der Gesellschaft durch Einreichung beim englischen Handelsregister (Companies House) einschließlich der Verauslagung der entstehenden Kosten und behördlichen Gebühren. |
| ⇒ | Gründung binnen 48 Stunden. |
| ⇒ | Erstellung des offiziellen Gründungsordners mit den Inhalten:
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| ⇒ | Stellung der Verwaltungsanschrift in England (Registered Office). |
| ⇒ | Verwaltungs- und Servicepaket mit folgenden Einzelpositionen: Company Secretary, Bilanzstichtagsverlegung, Jahresstatusbericht (Annual Return), Bilanzweiterleitung an das englische Handelsregister inklusive vorheriger Richtlinienvorgabe, Erinnerungs-Service an wichtige Termine. |
| ⇒ | Weiterleitung der eingehenden behördlichen Post, soweit eine Erledigung durch den Schriftführer (Company Secretary) nicht möglich ist. |
| ⇒ | Übergabe der Unterlagen für die Eintragung einer selbständigen Zweigniederlassung in Deutschland:
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Kosten für das Niederlassungs-Paket: 780,00 €
zzgl. gesetzlicher MwSt.
Hinweis:
Ab dem 2. Jahr entstehen jährliche Folgekosten für das Registered Office und den Company Secretary von zusammen 260,00 €. Darin sind auch die Postweiterleitung, Erinnerungsservice, Erstellung und Einreichung des Jahresstatusberichtes und die Bilanzweiterleitung enthalten.