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Limited Company ist funktional vergleichbar mit der
GmbH in Deutschland, bietet jedoch erhebliche Vorteile
für den Unternehmer.
Gleich wie bei der GmbH ist der Hauptvorteil der Limited
Company die Beschränkung (Limitierung) der Haftung.
Die Gründung und Führung einer solchen Gesellschaft
ist in England jedoch weitaus einfacher, unkomplizierter
und verschlingt einen Bruchteil der Kosten in Deutschland!
Nach mehreren Entscheidungen des EuGH (Europäischen
Gerichtshofes) steht es jedem Unternehmer frei, sowohl
Gründung als auch Standort seines Unternehmens
im EU-Land seiner Wahl vorzunehmen. Die Entscheidungen
des EuGH können Sie hier
downloaden.
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