interlimited - Limited Gründung interlimited - Limited Gründung online interlimited - Limited Gründung online interlimited - Limited Gründung online interlimited - Limited Gründung online
Inter Limited Company

Alles über die Limited Company

Deutschland Österreich Handelsregister Eintragung
  Wozu eine Limited Company?
  Vergleich Limited - G.m.b.H
  Aufbau einer Limited Company
  Die Limited in Deutschland
  Neustart nach Insolvenz
  Die Limited & Co. KG
  Limited-Übernahme
  Vorratsgesellschaften
 
  Limited Lexikon von A-Z
Handbuch
  Limited Handbuch Download (pdf)
Urteile
  Gerichts-Urteile zur Limited

interlimited - Ihr starker Partner

UK Limited
  Warum interlimited?
  Certified Business Portfolio ©
  Häufig gestellte Fragen
  Unsere Preise und AGB
  Reseller / Wiederverkäufer
  Impressum
Limited Newsletter
E-Mail Adresse
anmelden abmelden


 

 

Nach Beschluss des EuGH (Europäischen Gerichtshofes) in Sachen Niederlassungsfreiheit von Unternehmen innerhalb der EU (die Rechtssprechungen zu den Musterproszessen können Sie hier downloaden) ist es möglich, eine Limited Company zwar in England zu gründen, jedoch in Deutschland eine Niederlassung zu betreiben, auch wenn die Limited Company z.B. ausschliesslich in Deutschland Geschäfte tätigt.

Jede Limited Company kann ins deutsche Handelsregister eingetragen werden. Ihr wird somit dieselbe Rechtsfähigkeit zuerkannt wie z.B. deutschen GmbH´s.

Aber Achtung:
Wenn Sie Ihre Limited Company in Deutschland betreiben, sind Sie auch in Deutschland voll Steuerpflichtig!

Sie haben jedoch den Vorteil, aus folgenden Kontruktionen zu wählen:

Reine England Lösung
Hier wird die Limited Company komplett von England aus gesteuert, d.h. es wir keine Betriebsstätte in Deutschland errichtet.

Hier kommen Sie in den vollen Genuss der niedrigen Gebühren und Steuern und auch somit nur in England steuerpflichtig!

Es empfiehlt sich auch, Teile Ihres bestehenden Unternehmens in eine eigene Limited Company auszugliedern. Dies können speziell risikobehaftete Bereiche sein oder aber Produkte, dessen Produktion bzw. Betrieb sich u.U. auch von Ihrem Heimatland aus steuern lässt.

Hierzu ist jedoch eine spezielle Beratung notwendig, um mögliche Fehler von vorne weg zu vermeiden. Wir sind gerne für Sie da!

   
Selbstständige Niederlassung in Deutschland / Österreich

Ihre Limited Company hat Ihren Hauptsitz in England und errichtet in Deutschland bzw. Österreich eine selbstständige Niederlassung.

Diese wird dann beim jeweiligen Handelsregister eingetragen und die Gewerbeaufnahme beim Gewerbeamt angezeigt. Somit ist die Limited Company in Folge nach EU-Recht einheimischen Unternehmen gleichgestellt.

Für diese Zwecke bietet interlimited z.B. das „Deutschland Paket“ an, wo Sie zusammen mit der Gründung Ihrer Limited Company alle notwendigen Unterlagen für die Eintragung ins örtliche Handelsregister oder Eröffnung eines Bankkontos erhalten – alles zusätzlich auch in beglaubigter deutscher Übersetzung!

In dieser Konstellation sind Umsätze, die im Land der selbstständigen Niederlassung erwirtschaftet werden, auch in diesem zu versteuern.

   
Die Limited & Co. KG

Eine ebenfalls sehr interessante Variante ist die Limited & Co. KG.

Bei der KG unterscheidet man zwischen dem Komplementär (er haftet mit seinem gesamten Vermögen) und dem Kommandidisten (er haftet nur mit seiner Einlage.) In diesem Fall übernimmt die Limited Company die Rolle des Komplementärs (Vollhafter) und es entfällt die persönliche Haftung ebenso wie z.B. bei der klassischen deutschen Gmbh & Co. KG.

Es haftet also keiner der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen.

Diese Unternehmensform muss ins Handelsregister eingetragen werden. Der Gesellschaftsvertrag der zu gründenden (oder bereits gegründeten) KG bedarf auf jeden Fall eines deutschen Notars.

   
  Bevor Sie sich für die Gründung einer Limited Company entscheiden, lesen Sie unser umfangreiches Limited-Handbuch, das Sie hier kostenlos downloaden können:
 
Inter Limited Company
AGB Limited Startseite