Ihre
Limited Company hat Ihren Hauptsitz in England
und errichtet in Deutschland bzw. Österreich
eine selbstständige Niederlassung.
Diese wird dann beim jeweiligen
Handelsregister eingetragen und die Gewerbeaufnahme
beim Gewerbeamt angezeigt. Somit ist die Limited
Company in Folge nach EU-Recht einheimischen
Unternehmen gleichgestellt.
Für diese
Zwecke bietet interlimited z.B. das „Deutschland
Paket“ an, wo Sie zusammen
mit der Gründung Ihrer Limited Company
alle notwendigen Unterlagen für die Eintragung
ins örtliche Handelsregister oder Eröffnung eines
Bankkontos erhalten – alles zusätzlich auch in beglaubigter
deutscher Übersetzung!
In dieser Konstellation
sind Umsätze, die im Land der selbstständigen
Niederlassung erwirtschaftet werden, auch in
diesem zu versteuern. |