Sie haben in Deutschland oder Österreich mit Ihrem Unternehmen bereits Schiffbruch erlitten? Das kann schon mal passieren.
Mit Hilfe einer Limited Company können Sie jedoch wieder voll neu durchstarten - diesmal aber ohne Risiko, da Ihr Privatvermögen komplett abgesichert ist!
Natürlich können Sie als Geschäftsführer der Limited Company tätig sein, am besten im Angestellten-Verhältnis. Ihre Anteile am Unternehmen (Sie können z.B. 100% der Aktien am Unternehmen halten) werden auf Wunsch von interlimited treuhänderisch verwaltet.
Eventuelle Pfändungen treffen also nur Ihr Gehalt als Geschäftsführer, nicht aber die erwirtschafteten Erträge der Limited Company! Mit Hilfe eines Treuhandvertrages sind Ihnen zudem alle Rechte an Ihrer Limited Company gesichert: interlimited wird ausschliesslich - nach Ihren Vorgaben - weisungsgebunden tätig!
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