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Wieviel kostet
die Gründung einer Limited Company bei Ihnen? |
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Die Gründung
einer Limited Company kostet 199,00 Euro (zzgl.
MwSt). In den Gebühren bereits enthalten
sind die Eintragungsgebühren für das
englische Handelsregister, die vollständige
Ausfertigung aller erforderlichen Unterlagen
inkl.
Zusendung binnen weniger Tage.
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Wie erfolgt die Zahlung
der Gründungsgebühr? |
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Die Zahlung
der Gründungsgebühr (inkl. den von
Ihnen gewünschten Zusatzleistungen) erfolgt
per Überweisung oder Einzahlung auf unser Bankkonto.
Nach Zahlungseingang wird die Registrierung
sofort
durchgeführt.
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Wie lange dauert eine
Gründung bei Ihnen? |
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Nach Zahlungseingang
wird die Registrierung binnen weniger Stunden
durchgeführt (werktags). Sofort nach Gründung
Ihrer Limited werden Sie von uns per E-Mail benachrichtigt,
dass Ihre Firma im englischen Handelsregister
eingetragen wurde. Den kompletten Firmenordner senden wir Ihnen dann binnen weniger Tage an
Ihre Kontaktadresse.
Insofern Sie beglaubigte Übersetzungen bestellt haben, gehen Ihnen diese zusammen mit dem Firmenordner zu.
Bitte beachten Sie, dass
Sie für die Apostille
(insofern bestellt) eine zusätzliche Wartezeit einplanen müssen, auf die wir keinen Einfluss nehmen können, da diese Leistung von unserem Notar in Zusammenarbeit mit dem britischen Außenministerium durchgeführt wird!
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Entstehen bei Schnellgründung
Extrakosten wie bei anderen Gründungsagenturen? |
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Nein! Schnellgründungen
sind bei uns im Gegensatz zu den meisten Mitbewerbern
Standard, es entstehen keine extra Gebühren!
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Wie schnell erhalte ich
die Unterlagen nach erfolgter Registrierung? |
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Nach erfolgter
Eintragung beim englischen Handelsregister werden
Ihre Unterlagen sofort erstellt und i.d.R. binnen
3-4 Werktagen zugestellt.
Insofern Sie beglaubigte Übersetzungen bestellt haben, gehen Ihnen diese zusammen mit dem Firmenordner zu.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Apostille (insofern bestellt) eine zusätzliche Wartezeit einplanen müssen, auf die wir keinen Einfluss nehmen können, da diese Leistung von unserem Notar in Zusammenarbeit mit dem britischen Außenministerium durchgeführt wird!
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Bekomme ich auch nach der
Gründung eine professionelle Hilfestellung? |
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Selbstverständlich!
Unsere Support-Hotline ist gerne bereit, all
Ihre
Fragen zu beantworten - Sie können uns auch
per E-Mail kontaktieren, Ihre Anfrage wird schnellstens
bearbeitet! Ausserdem steht Ihnen täglich unser
"Live Support" Service zur Verfügung, wo Sie
mit unseren Spezialisten live "chatten" können! |
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Entstehen durch die Gründung
beim engl. Handelsregister noch extra Gebühren? |
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Nein. Alle
Auslagen beim englischen Handelsregister sind
bereits in der Gründungsgebühr enthalten.
Es gibt keinerlei versteckte Kosten!
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Was ist eine Apostille? |
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Englische Urkunden
werden in Deutchland nur dann anerkannt, wenn sie "legalisiert bzw. überbeglaubigt" sind.
Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt
werden muss. Diese Bestätigung erfolgt in
Form der sogenannten Apostille, die vom britischen
Außenministerium ausgestellt wird. Sämtliche
Behörden, Institutionen und Banken in Deutschland
beharren auf apostillierten Unterlagen, insofern Ihre Gesellschaft nicht in einem deutschen Handelsregister eingetragen ist bzw. noch eingetragen wird. Achten
Sie alse bereits bei der Gründung Ihrer Limited
Company darauf, welchen Weg Sie einschlagen möchten!
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Kann der Direktor auch
zugleich Verwaltungssekretär sein? |
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Ja! Beachten
Sie aber, dass die Limited Company immer aus
mindestens
zwei Personen bestehen muss. In diesem Fall muss
also noch mindestens ein zweiter Direktor bestellt sein.
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Wer kann auf das Bankkonto
meiner Limited zugreifen? |
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Dies ist lediglich
den Direktoren der Limited Company vorbehalten.
Ein Verwaltungssekretär oder Treuhänder
(Nominee Shareholder, z.B. beim Insolvenz-Neustart-Paket)
hat keinen Zugriff auf das Bankkonto der Limited
Company, es sei denn, dass dies vom Auftraggeber gewünscht und vertraglich vereinbart
wird. |
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Wie bekomme ich ein Bankkonto
für meine Limited Company in England? |
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Immer wieder
wird das Gerücht verbreitet, dass Sie von
Deutschland oder Österreich aus ein Bankkonto in England eröffnen
können oder dies eine andere Person -
z.B. Ihre Gründungsagentur - für
Sie erledigen kann. Möchten Sie jedoch
ein Konto bei einer seriösen englischen
Bankgesellschaft und kein "Offshore-Konto",
wie es von den meisten Gründungsgenturen" angeboten wird, dann müssen Sie in in den meisten Fällen, zumindest ein mal persönlich nach England
reisen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Vorbereitung
und
geben
Ihnen Tipps, da die meisten unvorbereiteten "Bankreisen" nach England zumeist scheitern. interlimited bieten Ihnen diesen Bank Account Service als Zusatzleistung an.
Achtung: (Update 06/2007)
Seit einiger Zeit haben wir die Möglichkeit, Ihnen die postalische Eröffnung, eines vollwertiges Geschäftskonto, bei einer der führenden UK-Banken, vermitteln zu können. Insofern Sie Interesse an dieser Leistung haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Wie bekomme ich für
meine Limited in Deutschland ein Bankkonto ? |
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Deutsche Banken
sind in der Zwischenzeit sehr vorsichtig geworden,
wenn es um das Errichten von Bankkonten für "ausländische"
Firmen geht. Wenn Sie in Deutschland ein reguläres
Geschäftskonto für eine Limited Company einrichten
wollen, benötigen Sie in jedem Fall Ihre
gesamten Gründungsunterlagen in beglaubigter,
apostillierter Übersetzung. In diesem Fall empfehlen
wir Ihnen das "Limited
Deutschland Paket", denn
hier haben Sie alle Unterlagen überkomplett und
damit werden Sie bei Banken keinerlei Probleme
haben.
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Kann ich in Deutschland
eine Niederlassung der Limited Company betreiben? |
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Da nach der
Rechtssprechung des EuGH (Europäischen
Gerichtshofes) für Unternehmen eine Niederlassungsfreiheit
innerhalb aller EU-Staaten besteht, können
Sie eine selbstständige Niederlassung
Ihrer englischen Limited in jedem EU-Mitgliedsstaat
ohne Einschränkungen betreiben und diese
auch im örtlichen Handeslregister eintragen lassen. |
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Muss ich eine Niederlassung
in Deutschland im Handelsregister eintragen? |
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JA, sofern Sie in Deutschland eine Zweigniederlassung anmelden möchten. Besser gesagt, wenn Sie mit Ihrer Limited in Deutschland wie eine GmbH tätig werden möchten ist nunmehr die Eintragung einer Zweigniederlassung unumgänglich, oder Sie entscheiden sich für die noch cleverere Variante der "Limited & Co. KG". Alle notwendigen Unterlagen und Hilfestellungen bekommen Sie bei uns. Diese sind übrigens bereits im "Limited
Deutschland Paket" enthalten!
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Ist eine Limited Company
in Deutschland gleich rechtsfähig wie eine
GmbH? |
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Laut EuGH
(Europäischer
Gerichtshof) sind ausländische Gesellschaften
(englische Limited Company) den jeweiligen Gesellschaftsformen
im EU-Land (in Deutschland z.B. GmbH) gleich
zu stellen. Ihre Limited besitzt also in Deutschland
die selbe
Rechtsfähigkeit wie eine GmbH. |
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Kann ich
nach Insolvenz sofort wieder mit einer Limited
tätig werden? |
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Im Prinzip
ja. interlimited bietet einen Treuhandservice,
damit wird Ihnen weitest gehende Anonymität gewährt.
Unser "Limited
Insolvenz Neustart Paket" beinhaltet
diesen Service bereits.
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Was passiert, wenn ich
in England wichtige Abgabefristen nicht einhalte? |
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Das englische
Gesellschaftsrecht ist in diesem Hinblick strenger
als z.B. das deutsche Gesellschaftsrecht. In
England werden etwaige Versäumnisse strafrechtlich
behandelt und ziehen somit empfindliche Geldstrafen
bis hin zur Disqualifizierung des Direktors bzw.
Löschung der Firma mit sich! Sie können
dies allerdings verhindern, indem Sie interlimited
als Verwaltungssekretär einsetzen. Wir kümmern
uns dann um alle verwalterischen und behördlichen
Angelegenheiten Ihrer Limited Company und erinnern
Sie an alle wichtige Abgabetermine.
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Muss ich in England und/oder
Deutschland Steuern zahlen? |
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Das hängt
davon ab, wo Sie Ihre Leistungen erbringen.
Werden
Leistungen z.B. in Ihrer deutschen Niederlassung
der Limited Company erbracht, sind diese im
Normalfall auch in
Deutschland steuerpflichtig. Näheres erfahren
Sie in jedem Fall vom Steuerberater Ihres Vertrauens!
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Bin ich mit meinem privaten
Vermögen haftbar? |
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Der Direktor
oder die Gesellschafter einer Limited Company
haften nur mit dem Betrag ihrer Einlage. Auf
Privatvermögen
kann auch im Insolvenzfall nur in Ausnahmefällen
zugegriffen werden!
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Was tun, wenn die Limited
Company in Konkurs geht? |
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Auch hier
haften der Direktor und Gesellschafter lediglich
mit dem
Gesamtbetrag ihrer Stammeinlage. Privates Vermögen
bleibt unangetastet! |
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Bis zu welcher Summe hafte
ich als Direktor bzw. Gesellschafter? |
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Sie haften
lediglich mit Ihrer Stammeinlage. Ihr Privatvermögen
bleibt unangetastet! |