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Inter Limited Company

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Hier finden Sie eine Übersicht der am meisten gestellten Fragen im Hinblick auf die Gründung und Führung einer Limited Company:

  Fragen zur Gründung einer Limited Company:
  Wieviel kostet die Gründung einer Limited Company bei Ihnen?
  Wie erfolgt die Zahlung der Gründungsgebühr?
  Wie lange dauert eine Gründung bei Ihnen?
  Entstehen für die Schnellgründung Extrakosten wie bei anderen Gründungsagenturen?
  Wie schnell erhalte ich die Unterlagen nach erfolgter Registrierung?
  Bekomme ich auch nach der Gründung eine professionelle Hilfestellung?
  Entstehen durch die Gründung beim engl. Handelsregister noch extra Gebühren?
  Was ist eine Apostille?
  Fragen zur Führung einer Limited Company:
  Kann der Direktor auch zugleich Verwaltungssekretär sein?
  Wer kann auf das Bankkonto meiner Limited zugreifen?
  Wie bekomme ich ein Bankkonto für meine Limited Company in England?
  Wie bekomme für meine Limited in Deutschland ein Bankkonto?
  Kann ich in Deutschland eine Niederlassung der Limited Company betreiben?
  Muss eine Niederlassung in Deutschland im Handelsregister eingetragen werden?
  Ist eine Limited Company in Deutschland gleich rechtsfähig wie eine GmbH?
  Was passiert, wenn ich in England wichtige Abgabefristen nicht einhalte?
  Muss ich in England und/oder Deutschland Steuern zahlen?
  Kann ich nach Insolvenz sofort wieder mit einer Limited tätig werden?
  Fragen zur Haftung einer Limited Company:
  Bin ich mit meinem privaten Vermögen haftbar?
  Was tun, wenn die Limited Company in Konkurs geht?
  Bis zu welcher Summe hafte ich als Direktor bzw. Gesellschafter?

  Wieviel kostet die Gründung einer Limited Company bei Ihnen?
  Die Gründung einer Limited Company kostet 199,00 Euro (zzgl. MwSt). In den Gebühren bereits enthalten sind die Eintragungsgebühren für das englische Handelsregister, die vollständige Ausfertigung aller erforderlichen Unterlagen inkl. Zusendung binnen weniger Tage.

  Wie erfolgt die Zahlung der Gründungsgebühr?
  Die Zahlung der Gründungsgebühr (inkl. den von Ihnen gewünschten Zusatzleistungen) erfolgt per Überweisung oder Einzahlung auf unser Bankkonto. Nach Zahlungseingang wird die Registrierung sofort durchgeführt.

  Wie lange dauert eine Gründung bei Ihnen?
 

Nach Zahlungseingang wird die Registrierung binnen weniger Stunden durchgeführt (werktags). Sofort nach Gründung Ihrer Limited werden Sie von uns per E-Mail benachrichtigt, dass Ihre Firma im englischen Handelsregister eingetragen wurde. Den kompletten Firmenordner senden wir Ihnen dann binnen weniger Tage an Ihre Kontaktadresse.
Insofern Sie beglaubigte Übersetzungen bestellt haben, gehen Ihnen diese zusammen mit dem Firmenordner zu.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Apostille (insofern bestellt) eine zusätzliche Wartezeit einplanen müssen, auf die wir keinen Einfluss nehmen können, da diese Leistung von unserem Notar in Zusammenarbeit mit dem britischen Außenministerium durchgeführt wird!

  Entstehen bei Schnellgründung Extrakosten wie bei anderen Gründungsagenturen?
  Nein! Schnellgründungen sind bei uns im Gegensatz zu den meisten Mitbewerbern Standard, es entstehen keine extra Gebühren!

  Wie schnell erhalte ich die Unterlagen nach erfolgter Registrierung?
  Nach erfolgter Eintragung beim englischen Handelsregister werden Ihre Unterlagen sofort erstellt und i.d.R. binnen 3-4 Werktagen zugestellt.
Insofern Sie beglaubigte Übersetzungen bestellt haben, gehen Ihnen diese zusammen mit dem Firmenordner zu.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Apostille (insofern bestellt) eine zusätzliche Wartezeit einplanen müssen, auf die wir keinen Einfluss nehmen können, da diese Leistung von unserem Notar in Zusammenarbeit mit dem britischen Außenministerium durchgeführt wird!

  Bekomme ich auch nach der Gründung eine professionelle Hilfestellung?
  Selbstverständlich! Unsere Support-Hotline ist gerne bereit, all Ihre Fragen zu beantworten - Sie können uns auch per E-Mail kontaktieren, Ihre Anfrage wird schnellstens bearbeitet! Ausserdem steht Ihnen täglich unser "Live Support" Service zur Verfügung, wo Sie mit unseren Spezialisten live "chatten" können!

  Entstehen durch die Gründung beim engl. Handelsregister noch extra Gebühren?
  Nein. Alle Auslagen beim englischen Handelsregister sind bereits in der Gründungsgebühr enthalten. Es gibt keinerlei versteckte Kosten!

  Was ist eine Apostille?
  Englische Urkunden werden in Deutchland nur dann anerkannt, wenn sie "legalisiert bzw. überbeglaubigt" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Diese Bestätigung erfolgt in Form der sogenannten Apostille, die vom britischen Außenministerium ausgestellt wird. Sämtliche Behörden, Institutionen und Banken in Deutschland beharren auf apostillierten Unterlagen, insofern Ihre Gesellschaft nicht in einem deutschen Handelsregister eingetragen ist bzw. noch eingetragen wird. Achten Sie alse bereits bei der Gründung Ihrer Limited Company darauf, welchen Weg Sie einschlagen möchten!

  Kann der Direktor auch zugleich Verwaltungssekretär sein?
  Ja! Beachten Sie aber, dass die Limited Company immer aus mindestens zwei Personen bestehen muss. In diesem Fall muss also noch mindestens ein zweiter Direktor bestellt sein.

  Wer kann auf das Bankkonto meiner Limited zugreifen?
  Dies ist lediglich den Direktoren der Limited Company vorbehalten. Ein Verwaltungssekretär oder Treuhänder (Nominee Shareholder, z.B. beim Insolvenz-Neustart-Paket) hat keinen Zugriff auf das Bankkonto der Limited Company, es sei denn, dass dies vom Auftraggeber gewünscht und vertraglich vereinbart wird.

  Wie bekomme ich ein Bankkonto für meine Limited Company in England?
 

Immer wieder wird das Gerücht verbreitet, dass Sie von Deutschland oder Österreich aus ein Bankkonto in England eröffnen können oder dies eine andere Person - z.B. Ihre Gründungsagentur - für Sie erledigen kann. Möchten Sie jedoch ein Konto bei einer seriösen englischen Bankgesellschaft und kein "Offshore-Konto", wie es von den meisten Gründungsgenturen" angeboten wird, dann müssen Sie in in den meisten Fällen, zumindest ein mal persönlich nach England reisen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Vorbereitung und geben Ihnen Tipps, da die meisten unvorbereiteten "Bankreisen" nach England zumeist scheitern. interlimited bieten Ihnen diesen Bank Account Service als Zusatzleistung an.

Achtung: (Update 06/2007)
Seit einiger Zeit haben wir die Möglichkeit, Ihnen die postalische Eröffnung, eines vollwertiges Geschäftskonto, bei einer der führenden UK-Banken, vermitteln zu können. Insofern Sie Interesse an dieser Leistung haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  Wie bekomme ich für meine Limited in Deutschland ein Bankkonto ?
 

Deutsche Banken sind in der Zwischenzeit sehr vorsichtig geworden, wenn es um das Errichten von Bankkonten für "ausländische" Firmen geht. Wenn Sie in Deutschland ein reguläres Geschäftskonto für eine Limited Company einrichten wollen, benötigen Sie in jedem Fall Ihre gesamten Gründungsunterlagen in beglaubigter, apostillierter Übersetzung. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen das "Limited Deutschland Paket", denn hier haben Sie alle Unterlagen überkomplett und damit werden Sie bei Banken keinerlei Probleme haben.

  Kann ich in Deutschland eine Niederlassung der Limited Company betreiben?
  Da nach der Rechtssprechung des EuGH (Europäischen Gerichtshofes) für Unternehmen eine Niederlassungsfreiheit innerhalb aller EU-Staaten besteht, können Sie eine selbstständige Niederlassung Ihrer englischen Limited in jedem EU-Mitgliedsstaat ohne Einschränkungen betreiben und diese auch im örtlichen Handeslregister eintragen lassen.

  Muss ich eine Niederlassung in Deutschland im Handelsregister eintragen?
  JA, sofern Sie in Deutschland eine Zweigniederlassung anmelden möchten. Besser gesagt, wenn Sie mit Ihrer Limited in Deutschland wie eine GmbH tätig werden möchten ist nunmehr die Eintragung einer Zweigniederlassung unumgänglich, oder Sie entscheiden sich für die noch cleverere Variante der "Limited & Co. KG". Alle notwendigen Unterlagen und Hilfestellungen bekommen Sie bei uns. Diese sind übrigens bereits im "Limited Deutschland Paket" enthalten!

  Ist eine Limited Company in Deutschland gleich rechtsfähig wie eine GmbH?
  Laut EuGH (Europäischer Gerichtshof) sind ausländische Gesellschaften (englische Limited Company) den jeweiligen Gesellschaftsformen im EU-Land (in Deutschland z.B. GmbH) gleich zu stellen. Ihre Limited besitzt also in Deutschland die selbe Rechtsfähigkeit wie eine GmbH.

  Kann ich nach Insolvenz sofort wieder mit einer Limited tätig werden?
  Im Prinzip ja. interlimited bietet einen Treuhandservice, damit wird Ihnen weitest gehende Anonymität gewährt. Unser "Limited Insolvenz Neustart Paket" beinhaltet diesen Service bereits.


  Was passiert, wenn ich in England wichtige Abgabefristen nicht einhalte?
  Das englische Gesellschaftsrecht ist in diesem Hinblick strenger als z.B. das deutsche Gesellschaftsrecht. In England werden etwaige Versäumnisse strafrechtlich behandelt und ziehen somit empfindliche Geldstrafen bis hin zur Disqualifizierung des Direktors bzw. Löschung der Firma mit sich! Sie können dies allerdings verhindern, indem Sie interlimited als Verwaltungssekretär einsetzen. Wir kümmern uns dann um alle verwalterischen und behördlichen Angelegenheiten Ihrer Limited Company und erinnern Sie an alle wichtige Abgabetermine.

  Muss ich in England und/oder Deutschland Steuern zahlen?
  Das hängt davon ab, wo Sie Ihre Leistungen erbringen. Werden Leistungen z.B. in Ihrer deutschen Niederlassung der Limited Company erbracht, sind diese im Normalfall auch in Deutschland steuerpflichtig. Näheres erfahren Sie in jedem Fall vom Steuerberater Ihres Vertrauens!

  Bin ich mit meinem privaten Vermögen haftbar?
  Der Direktor oder die Gesellschafter einer Limited Company haften nur mit dem Betrag ihrer Einlage. Auf Privatvermögen kann auch im Insolvenzfall nur in Ausnahmefällen zugegriffen werden!

  Was tun, wenn die Limited Company in Konkurs geht?
  Auch hier haften der Direktor und Gesellschafter lediglich mit dem Gesamtbetrag ihrer Stammeinlage. Privates Vermögen bleibt unangetastet!

  Bis zu welcher Summe hafte ich als Direktor bzw. Gesellschafter?
  Sie haften lediglich mit Ihrer Stammeinlage. Ihr Privatvermögen bleibt unangetastet!

  Bevor Sie sich für die Gründung einer Limited Company entscheiden, lesen Sie unser umfangreiches Limited-Handbuch, das Sie hier kostenlos downloaden können:
 
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