Die Ltd. & Co. KG ist die ideale Gesellschaftsform wenn es darum geht die Haftung der eigenen Firma auf ein Minimum zu begrenzen (1,50 €), Steuern zu sparen und jederzeit Privatentnahmen tätigen zu können. Die Ltd. & Co. KG ist das gleiche Konstrukt wie die GmbH & Co. KG, nur dass man anstatt der "teuren GmbH" die preisgünstige Ltd. als haftenden Mantel einsetzt. Es ist wie folgt aufgebaut:
Bei der Ltd. & Co. KG werden insgesamt 2 Firmen gegründet. Die Ltd. ist dabei der Komplementär, also der Vollhafter der Firma (ca. 1,50 € Haftung insgesamt) und der Kommanditist sind Sie als Einzelperson (KG). Der Vorteil der hieraus entsteht ist, dass Sie als Kapitalgesellschaft voll haftungsbeschränkt sind (Ltd.), aber als Privatperson (KG) handeln und versteuern können, welches ein erheblicher Vorteil gegenüber der GmbH / Ltd. ist.
Um dies noch einmal zu verdeutlichen:
Bei einer Ltd./GmbH versteuern Sie zum Jahresende zuerst den Gewinn der Gesellschaft als juristische Person mit der Körperschaftssteuer. Erst dann können Sie sich als Gesellschafter das Geld ausschütten, was Sie wiederum versteuern müssen mit der Einkommenssteuer. Bei der Ltd. & Co. KG zahlen Sie nur einmal Steuern, nämlich die Einkommenssteuer als Privatperson. Viele Unternehmer wissen dieses nicht und zahlen Steuern, wo keine Steuern gezahlt werden müssten.
Ein weiterer Vorteil, den man natürlich nicht verschweigen darf, ist dass es bei der Ltd. & Co. KG im Gegensatz zur Ltd./GmbH möglich ist, jederzeit auf das Vermögen der Gesellschaft zuzugreifen und sich dieses auch rechtmäßig auszubezahlen. Bei der Ltd./GmbH sind Privatennahmen aus der Firma rechtlich nämlich nicht gestattet und Ausschüttungen können nur nach Abschluss eines jeweiligen Geschäftsjahres getätigt werden.
Die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG war und ist bereits in Deutschland eine verbreitete Gesellschaftsform. Der Haken bisher war nur, dass die Gründer mit Kosten von insgesamt bis zu 30.000 € rechnen mussten. Hier sind vor allem die Kosten des Stammkapitals von 25.000 € der GmbH schwer ins Gewicht gefallen und haben es damit vielen Existenzgründern und Einzelunternehmern unmöglich gemacht die GmbH & Co. KG zu wählen. Durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 5.11.2001 wurde nun der Weg für die Ltd. in Deutschland geebnet. Seitdem ist es möglich die Ltd. statt der GmbH zu gründen und diese als Komplementär, also Vollhafter vor die Einzelperson (KG) zu stellen. Die Gründungskosten sind somit auch auf ein Minimum von unter 1.500 € gesunken. Die Ltd. & Co. KG wird wie die Ltd. oder GmbH/GmbH & Co. KG ins deutsche Handelsregister eingetragen und zählt als Kommanditgesellschaft und unterliegt somit auch deutschem Recht und Steuerrecht.
Interlimited gründet für Sie die Ltd. & Co. KG inklusive aller entstehenden Kosten für 1.390,- €. Darin enthalten sind die Gründungskosten der Ltd. und der KG, sowie Notargebühren, Beglaubigungsgebühren und die Anmeldung zum deutschen Handelsregister.
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