Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. GeltungsbereichFür alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss mit der Inter Limited und Unternehmen sowie Verbrauchern (Vertragspartner) im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, sind - falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind - ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner erkennt Inter Limited nicht an, es sei denn Inter Limited hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Inter Limited weist ausdrücklich daraufhin, dass das Leistungsangebot von Inter Limited, wie auch Newsletter, Infobroschüren, Vertragsunterlagen ausschließlich dem Endverbraucher bzw. den direkten Firmengründer oder auch autorisierten Kooperationspartnern zur Verfügung steht. Die Leistungsanforderung von Zwischenhändlern, Vermittlern oder sonstigen Drittpersonen oder Drittunternehmen, die die Leistungen von Inter Limited nicht in Eigeninteresse erfragen bzw. insbesondere von Mitbewerbern, ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine Strafe in Höhe von Euro 15.000 pro Einzelfall fällig, die an Inter Limited zu leisten ist. Die Strafe ist unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden an Inter Limited zu leisten. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Inter Limited und deren Generalbevollmächtigte sind ausschließlich für die Gründung und Betreuung der Limited Companies zuständig. Es werden weder Rechts- noch Steuerberatung durchgeführt. Steuerliche Angelegenheiten fallen somit nicht unter den Zuständigkeitsbereich und werden auch nicht angeboten. Der Kunde hat persönlich dafür Sorge zu tragen, dass seine Bilanzen, BWA, Steuererklärungen, etc. ordnungsgemäß erstellt und pünktlich bei den zuständigen Behörden (Handelsregister, Finanzamt) eingereicht werden.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Inter Limited einen Antrag des Interessenten schriftlich, per Fax oder mittels Computer und Datenleitung, insbesondere E-Mail, durch eine Auftragsbestätigung annimmt. Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens von Inter Limited maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

3. Zahlung

Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung vor Lieferungen der Leistungen durch Inter Limited ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Projektpauschalen und Tagessätze werden vor Auftragsbeginn fällig. Für kostenpflichtige Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

4. Haftung

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird.
Die Firma Inter Limited haftet nur für Schäden, sofern ihr bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Im Falle einer leichten fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten oder Kardinalpflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchstens allerdings bis zu einem Schaden in Höhe der Hälfte von der vereinbarten und bezahlten Projektpauschale / Gesamtpreis der Waren und Dienstleistung die durch Inter Limited in der Auftragsbestätigung genannt wurden. Bei Computer-Software sowie Datenübertragung über World Wide Web können nach dem aktuellen Stand der Technik Fehler auftreten. Die Firma Inter Limited kann deshalb einen absoluten fehlerfreien Ablauf nicht sicherstellen. Die Firma Inter Limited haftet daher nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für mögliche Fehler bei Datenübertragungen oder fehlerhafter Übertragung von E-Mails. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens Inter Limited.

5. Kündigung

Der Vertrag wird für die in der Auftragsbestätigung genannte Zeit geschlossen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für die Inter Limited insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt ferner vor, wenn der Vertragspartner Dienstleistungen verlangt, die gegen die guten Sitten verstoßen. Inter Limited leistet auch keine Beratung zur Steuerhinterziehung. Inter Limited ist berechtigt jederzeit den Vertrag, insbesondere den Verwaltungssitz (Registered Office) und/oder den Verwaltungssekretär (Secretary Service) sowie anderen Dienstleistungen/Waren zu kündigen, wenn Inter Limited darüber Erkenntnis erlangt, dass der Vertragspartner Geschäften nachgeht die zumindest in einem Land der Europäischen Union untersagt sind oder Geschäfte betreibt, die gegen die guten Sitten zumindest in einem Land der Europäischen Union verstoßen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Inter Limited keinen Nachweis darüber zu erbringen hat, dass dieses Verdachtsmoment tatsächlich begründet ist. Für die Kündigung des Vertrages bei Erbringung des Verwaltungssitzes (Registered Office) und auch des Verwaltungssekretärs (Company Secretary) bedarf es keinen besonderen Grund und ist daher jederzeit durch Inter Limited möglich. Sollte Inter Limited bzw. ein Lieferant für Inter Limited den Verwaltungssekretär (Company Secretary) stellen, und tritt dieser ohne Angaben von Gründen und ohne Fristen zurück, ist der Vertragpartner berechtigt für den bereits bezahlten Sekretär Service 30,- EUR zurück zu verlangen. Das geltend machen von höheren Ansprüchen ist nicht möglich, da der Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages informiert wurde, dass die Kündigung seitens Inter Limited hinsichtlich u. a. des registrierten Verwaltungssitzes (Registered Office), Vewaltungssekretärs (Company Secretary) sowie grundsätzlich weiteren Dienstleistungen möglich ist.

6. Mängelansprüche

Inter Limited haftet nicht für Aussagen die durch den Gesetzgeber durch neue Verordnungen, Gesetze, etc. hinfällig werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht sowohl von der deutschen aber auch europäischen Rechtssprechung regelmäßig geändert und/oder angepasst wird.

7. Lieferung

Inter Limited ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner diese innerhalb einer angemessenen Frist abzurufen.
Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten von Inter Limited - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird Inter Limited für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird Inter Limited den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen Inter Limited auch, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung von Inter Limited seitens ihrer Vorlieferanten ist Inter Limited von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Waren/Dienstleistungen getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Keinesfalls kann die Inter Limited für eine Eintragung ins englische Handelsregister garantieren. Daraus entstehende Folgeschäden für den Auftraggeber können gegenüber Inter Limited nicht geltend gemacht werden. Die Firmenregistrierung innerhalb von 48 Std. ist keine Garantie oder feste Zusage, dass die bestellte Firma auch tatsächlich innerhalb dieses Zeitraumes beim Companies House registriert wird. Keinesfalls ist Inter Limited, für die vom Handelsregister in Deutschland variierend gewünschten Unterlagen verpflichtet, diese dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen. Die Paket Angebote und der enthaltenen Unterlagen der Inter Limited entsprechen Erfahrungswerten, der zur Handelsregistereintragung in Deutschland erforderlichen Unterlagen. Die Firma Inter Limited ist keinesfalls verpflichtet ergänzend gewünschte Unterlagen seitens des Handelsregisters in Deutschland kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, ergänzend die gewünschten Unterlagen kostenpflichtig bei Inter Limited in Auftrag zu geben. Inter Limited hat das Recht – nach vorheriger Ankündigung – den Verwaltungssitz (Registered Office) zu verlegen. Die Verlegung muss dem Vertragspartner eine Woche vorher angekündigt werden. Der Vertragspartner kann die Verlegung zustimmen oder verweigern. Verweigert er die Verlegung, so wird der Vertragspartner sich selbst um einen neuen Verwaltungssitz bemühen. Inter Limited kann in diesem Falle nicht haftbar gemacht werden und rechtlich belangt werden.

8. Nachbesserung

Unsere Dienstleistungen werden professionell und nach Vorgabe der Vertragspartner ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Vertragspartners bestehen, so ist die Firma Inter Limited zur Nachbesserung berechtigt.

9. Leistungsstörungen

Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10% des gesamten Kaufpreises ausmacht. Inter Limited kann im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen.
Inter Limited kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware / Dienstleistung bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die Inter Limited aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum von Inter Limited. Inter Limited ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.

11. Datenschutz

Inter Limited weist darauf hin, dass firmenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Inter Limited ist berechtigt, die Bestandsdaten ihrer Vertragspartner zu erheben und zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertragszwecks, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und sofern der Kunde dieser Verwendung seiner Daten nicht widerspricht. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln, wenn nicht im Auftrag andere Regelungen getroffen worden sind. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Verträge, Entwürfe etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Dies gilt insbesondere auch für die Bereitstellung von Informationen und Broschüren. Diese sind nicht übertragbar und gelten ausschließlich für den Vertragspartner selbst. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Sollte der Vertrapspartner innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss selbst oder aber über Drittpersonen oder Drittunternehmen in Wettbewerb zu Inter Limited treten, wird eine Strafe von Euro 15.000 fällig. Das Recht auf geltend machen eines höheren Schadens bleibt davon unberührt.

12. Verlässlichkeit von Dokumenten

Inter Limited verlässt sich, bei vom Auftraggeber erteilten Auskünften und ausgehändigten Dokumenten, auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Auftraggeber stellt Inter Limited von sämtlichen, ggf. aus der Unrichtigkeit von Angaben resultierenden Ansprüchen frei.
In keinem Fall haftet Inter Limited wegen in ihren Konzeptionen oder Webeaussagen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt Inter Limited bereits jetzt von jeglicher diesbezüglichen Haftung frei, dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Inter Limited entstehenden Schadenersatzverbindlichkeiten und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung.

13. Benutzung dieser Webseite

Texte, Bilder, Grafiken sowie alle anderen von Inter Limited zur Verfügung gestellten Inhalte unterliegen gegebenenfalls dem Urheberrecht und anderen geistigen Eigentumsrechten von Drittanbietern. Diese Inhalte dürfen weder kopiert, noch verändert oder an andere Websites versendet werden. Durch die Nutzung von URL`s erhält der Benutzer keine Rechte an geistigem Eigentum oder Lizenzen.

14. Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Inter Limited im Weiteren auch IL genannt und dem Kunden/Vertragspartner gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht von Großbritannien unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 und vergleichbarer internationaler Regelungen. Bei Exportgeschäften gelten zusätzlich die internationalen Regeln über die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln (Incoterms). Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist Großbritannien. Darüber hinaus ist Inter Limited berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitz sowie die Vertragspartner auch am Ort Ihrer ordnungsgemäßen Niederlassung zu verklagen. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand in Großbritannien hat oder Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Großbritannien.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingung.

Stand: Juli 2007